Hinweisgebersystem gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG)
Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG)
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern ist schon seit einiger Zeit in Kraft und wird in Kürze auch in Deutschland vollständig umgesetzt. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 2. Juni 2023 veröffentlicht und wird ab dem 2. Juli 2023 gültig sein.
Wissenswertes zum HinSchG
Das HinschG hat zum Ziel, Personen, die auf Fehlverhalten in Unternehmen aufmerksam machen möchten, besser zu schützen. Deshalb sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle mit dazugehörigen Meldekanälen einzuführen. Beschäftigte können hierdurch auf Unregelmäßigkeiten wie zum Beispiel Korruption oder andere Verstöße hinweisen.
Je nach Größe des Unternehmens gelten unterschiedliche Fristen für die Einrichtung der Meldestelle. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten mussten dies bereits bis zum 2. Juli 2023 umgesetzt haben. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Angestellten ist die Deadline der 17. Dezember 2023.
Hilfestellung durch unser Mitgliedsunternehmen conreri
Eine sinnvoll aufgesetzte Meldestelle und ein zuverlässiges Meldesystem, ist unerlässlich für die rechtzeitige Erkennung und Aufklärung von Verstößen. Falls Sie hierbei Unterstützung benötigen, bietet unser Mitgliedsunternehmen conreri ein digitales Hinweisgebersystem und weitere Leistungen im Umfeld des HinschG an. Hierbei geht es um alle erforderlichen Meldekanäle, die Plausibilitätsprüfung der Hinweise als auch die Möglichkeit einer nachfolgenden Betreuung des jeweiligen Sachverhaltes.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://conreri.de/hinweisgebersystem/. Für Mitgliedsunternehmen des BVDW werden die Initialaufwände conreri-seitig um 50 Prozent reduziert angeboten. Für Fragen und bei Unterstützungsbedarf können Sie sich gerne direkt an David Pfau (dpfau@conreri.de, Tel. 0151-61728308) wenden, der bei conreri als Head of Data & Privacy tätig ist.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir in diesem Bereich unter anderem mit conreri zusammenarbeiten, da diese für den BVDW den externen Datenschutzbeauftragten stellen. Es gibt diverse Anbieter am Markt, welche Sie im Kontext des HinschG und eines digitalen Meldesystems unterstützen können.