Internetagentur-Ranking

Neutrale Orientierung und Guidance innerhalb der Digitalagentur-Branche.

Das Internetagentur-Ranking des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist das Branchenbarometer der deutschen Internet-Agenturlandschaft.

Seit 2001 wird das Internetagentur-Ranking gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern HighText iBusiness, Horizont und werben & verkaufen, jährlich erhoben. Damit beleuchtet der BVDW ein wichtiges Segment der digitalen Wertschöpfungskette und gibt neutrale Orientierung und Guidance innerhalb der Digitalagentur-Branche.

Die aktuelle Trendanalyse mit allen Insights (zu Umsatz, Entwicklung, Mitarbeitende, Standorten und Einschätzungen der Agenturen) kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

Teilnahme

Hier findest Du auch das Ranking 2022.

 


 

Rankingrelevante Angaben

1. Honorarumsatz
Welche Honorarumsätze dürfen gemeldet werden?
Als wichtigstes rankingrelevantes Kriterium wird der Honorarumsatz für alle in Deutschland erwirtschafteten Honorare und Provisionen mit kundenindividuellen Dienstleistungen rund um die Produktion interaktiver Medien herangezogen. Maßgebend ist der Honorarumsatz, der im letzten Kalenderjahr (nicht Geschäftsjahr!) in Deutschland (mit inländischen oder ausländischen Kunden) erwirtschaftet wurde. Die Meldung kann nach HGB oder IFRS erfolgen. In den Honorarumsatz einzuberechnen sind ausschließlich die Nettoumsätze ohne MwSt. im Bereich Consulting, Konzeption und Umsetzung von Online-Lösungen im Internet/Intranet sowie von multimedialen Offline-Produkten. Hierunter fallen die Beratungshonorare sowie die Gestaltungs- und sonstigen Honorare zuzüglich der Werbemittlungserlösen (für Media – keine Media-Budgets, keine Media-Umsätze), die in Summe den Netto-Rohumsätzen (ohne MwSt., abzüglich Rabatte und Boni) entsprechen.

Was gehört AUF KEINEN FALL in die gemeldeten Honorarumsätze?

Unter die Leistungen, die NICHTals rankingrelevante Honorarumsätze gemeldet werden dürfen, fallen:

  • Media-Budget/Media Umsätze
  • Hosting- und Providing-Leistungen (z.B. Zugangs- und Speicherdienstleistungen)
  • Umsätze, die eine Agentur mit ihrer Muttergesellschaft oder mit Tochtergesellschaften der gemeinsamen Muttergesellschaft erwirtschaftet (sofern es sich um verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 des AktG handelt)
  • Erlöse aus dem Betrieb eigener Websites (z.B. Nutzungsgebühren, Werbeeinnahmen, Online-Handel)
  • Erlöse aus dem Betrieb fremder Websites (z.B. Nutzungsgebühren, Werbeeinnahmen)
  • Umsätze aus Drittleistungen wie Lizenzen, Hard- oder Software
  • Umsätze, Honorare oder Provisionen aus sämtlichen Offline-Aktivitäten, die keinen multimedialen Hintergrund haben
  • Medienreplikation / Packaging
  • Personalvermittlung
  • Netzwerkadministration
  • EDV-Dienstleistungen

Diese Informationen sind nur ein Auszug aus den Teilnahmebedingungen und ersetzen NICHT die Berücksichtigung der komplette Teilnahmebedingungen. Hier geht es zu den Teilnahmebedingungen.

2. Anzahl Mitarbeitende
Alle festangestellten Mitarbeitenden, die zum Angebot der Agentur im digitalen Bereich beitragen, finden im Ranking Berücksichtigung. Bei den festangestellten Mitarbeitenden-Angaben wird die Zahl der festangestellten Mitarbeitenden in Jahresarbeitseinheiten (JAE) für das vergangene Jahr angegeben.

Jede Vollzeitarbeitskraft, die während des gesamten Berichtsjahres in der Agentur oder für die Agentur tätig war, zählt als eine Einheit. Für festangestellte Teilzeitkräfte sowie für festangestellte Personen, die nicht das gesamte Jahr gearbeitet haben, ist jeweils der entsprechende Bruchteil einer Einheit zu zählen.

Im Unternehmen mitarbeitende Gesellschafter/Geschäftsführer sind ebenfalls mitzuzählen, auch wenn diese keine Angestellten sind. Im Unternehmen mitarbeitende Gesellschafter/Geschäftsführer schlagen Sie bitte dem Bereich zu, in dem diese schwerpunktmäßig tätig sind.

Diese Informationen sind nur ein Auszug aus den Teilnahmebedingungen und ersetzen NICHT die Berücksichtigung der komplette Teilnahmebedingungen. Hier geht es zu den Teilnahmebedingungen.

Teilnahme am Internetagentur-Ranking 2024

Für die Teilnahme am Internetagentur-Ranking sind nur zwei und manchmal drei Schritte nötig und folgende Angaben werden im Rahmen der Teilnahme abgefragt:

1. Schritt – Fragebogen (online ausfüllen)
Der Fragebogen wird auf der Webseite des Partners Hightext iBusiness zur Verfügung gestellt, der auch die technische Realisierung übernimmt. Zur Beantwortung des Fragebogens ist ein kostenloser Account erforderlich, der von Hightext iBusiness zur Verfügung gestellt wird.

Alle Unternehmensangaben aus dem Fragebogen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die über die relevanten Ranking-Daten (Honorarumsatz und Mitarbeiterzahlen) hinaus erfragten Angaben dienen lediglich dazu, die Glaubwürdigkeit der gemachten Angaben zu untermauern und werden für einen Branchenüberblick herangezogen. Eine Veröffentlichung dieser Angaben mit Rückschluss auf das jeweilige Unternehmen findet nicht statt.

Ein Muster des Fragebogens können Sie hier einsehen.

2. Schritt – Ehrenerklärung (Scan per Mail zusenden)
Als weiteres Dokument zur Teilnahme am Internetagentur-Ranking wird eine unterzeichnete Ehrenerklärung benötigt, mit der Sie die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigen. Bitte senden Sie uns die Ehrenerklärung eingescannt per Mail zu.

Die Ehrenerklärung können Sie hier herunterladen.

3. Schritt – Testat nur auf Anforderung (dann Scan per Mail zusenden)
Internetagenturen auf den ersten 50 Rängen des Internetagentur-Ranking müssen die durch uns zugesandte Testat-Vorlage von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Steuerberater zusätzlich bescheinigen lassen. Als Bescheinigung wird ausschließlich die vorgefertigte Testat-Vorlage akzeptiert. Etwaige Kosten für das Ausfüllen des Testats tragen die Unternehmen selbst.

Ein Muster der Testat-Vorlage können Sie hier einsehen.

Darüber hinaus können stichprobenartig bei weiteren Teilnehmern Testate angefordert werden. Falls Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen sollten, behält sich der Beirat zwecks Prüfung vor, die aktuelle Bilanz des Unternehmens anzufordern. Anschließend hat die Agentur bei abweichenden Angaben die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und ggf. zu korrigieren. Sofern weiterhin begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen, kann der Beirat einstimmig gegen die Aufnahme der Agentur entscheiden. Die Agentur ist in diesem Fall von einer erneuten Teilnahme im darauffolgenden Internetagentur-Ranking ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen – Internetagentur-Ranking 2024

Die Teilnahmebedingungen können Sie hier einsehen.

Wer kann teilnehmen?

Zum Ranking zugelassen sind Internetagenturen. Diese bilden mehrere Ebenen der Wertschöpfungskette ihrer externen Kunden im Internet ab. Im Kern sind sie mit der gesamthaften Konzeption, Kreation und technischen Realisierung von digitalen Lösungen betraut. Dafür halten die Agenturen eigenes Personal bereit. Mit diesem Kerngeschäft werden mindestens 60 Prozent des Gesamthonorarumsatzes einer Full-Service-Internetagentur erwirtschaftet (Gesamtdigitalumsatz). Liegt der Gesamtdigitalumsatz unterhalb von 60% der Gesamthonorarumsatzes, wird das Unternehmen nicht zum Ranking zugelassen. Weiterhin werden Unternehmen nicht zum Ranking zugelassen, die mehr als 60% ihres Gesamtdigitalumsatzes mit einem einzelnen Kunden erwirtschaften. Berücksichtigt werden bei Agenturgruppen (Holdings) neben dem eigenen Gesamtdigitalumsatz auch die Gesamtdigitalumsätze sämtlicher Tochtergesellschaften, bei denen eine Mehrheitsbeteiligung über 50 Prozent besteht. Die betreffenden Tochteragenturen dürfen in diesem Falle selbst nicht noch einmal einzeln am Ranking teilnehmen.

Wer darf NICHT teilnehmen?

Agenturen, die weniger als 60 Prozent ihres Honorarsatzes mit dem oben beschriebenen Kerngeschäft erwirtschaften, finden in diesem Internetagentur-Ranking keine Berücksichtigung. Dies gilt insbesondere für Media-Agenturen, Performance-Agenturen, Unternehmensberatungen, Systemhäuser und Softwarehersteller.

Beirat

Für das Internetagentur-Ranking wurde ein Beirat konstituiert, der sich aus Mitgliedern der ausrichtenden Kooperationspartner zusammensetzt. Jeder der ausführenden Partner verfügt im Beirat über eine Stimme.

Vor Veröffentlichung des Rankings entscheidet der Beirat gemeinschaftlich und einstimmig über die Aufnahme der Agenturen in das Ranking.

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Conrad Breyer
Ressortleiter Agenturen
Kai Ebert
Director Growth
Malte Hasse
Geschäftsführer BVDW Services GmbH
Anke Herbener
CEO
Matthias Maurer
Managing Director & Founder
Stefan Mohr
Eva-Maria Schmidt
Chefredakteurin
Daniel Treplin
Geschäftsführender Gesellschafter
Marcus Veigel
Geschäftsführender Gesellschafter
Kai Ebert
Kai Ebert
Director Growth

SYZYGY GROUP

und stellv. Vorsitzender der Digitalagenturen

Anke Herbener
Anke Herbener
CEO

Anke Herbener ist Gründerin und CEO ihrer eigenen Agentur Digital Changers.
Zuvor war sie CEO der Agenturgruppe TWT Digital Group, sowie CEO der Muttergesellschaft Greven Group. Davor war sie CEO der Agentur MRM//McCANN Germany und Member of the Management Board der McCANN Worldgroup. Sie verfügt über umfassende nationale und internationale Erfahrungen im digitalen Full-Service-Agenturmarkt und hat zahlreiche globale Konzerne und DAX-Unternehmen erfolgreich bei der digitalen Transformation ihrer Marken und Geschäftsprozesse beraten.

Seit vielen Jahren ist Anke im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW e.V.) aktiv, seit 2019 ist sie Vizepräsidentin. Sie vertritt innerhalb des BVDW insbesondere die Themen der Digitalagenturen und beschäftigt sich mit Diversity & Inclusion sowie Influencer Marketing. Anke engagiert sich regelmäßig als Sprecherin und war Jury-Mitglied zahlreicher nationaler und internationaler Awards.

Horizont
iBusiness