Umfassender Marktüberblick: PUR-Modelle in Europa – Rechtliche Rahmenbedingungen und Zukunftsaussichten
Die Welt der Anbieter von Digitalen Diensten hat in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen erlebt. Ein aktueller Marktüberblick über PUR-Modelle in Europa zeigt, wie Anbieter und Nutzer gleichermaßen von dieser Entwicklung profitieren können.
Was sind PUR-Modelle?
PUR-Modelle bieten Besuchern verschiedene Optionen, eine Website zu nutzen und ihre Inhalte und Dienste zu erleben. Im klassischen PUR-Modell stehen in der Regel zwei Wege zur Verfügung: Der Nutzer kann entweder seine Einwilligung in Werbung und zustimmungspflichtige Datenverarbeitungen (z.B. Tracking) geben, oder eine Gebühr zahlen, um die Website werbe- und trackingfrei zu nutzen. „PUR“ ist dabei kein Akronym, sondern steht für „frei von einwilligungsbedürftigem Tracking und Werbung“. Hier liegt die Entscheidung beim Individuum, ob für Dienste gezahlt oder diese anderweitig – beispielsweise über zielgruppenspezifische Werbung – refinanziert werden.
Im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung sind PUR-Modelle eine Möglichkeit, Personen zu befähigen, Entscheidungen über die Nutzung seiner oder ihrer Daten zu treffen. Der PUR-Ansatz harmonisiert die Rechte und Bedürfnisse der Nutzer mit den ökonomischen Notwendigkeiten von Service- und Inhalteanbietern, ohne zu bevormunden. Somit stellt dieser Ansatz eine rechtskonforme Refinanzierungsoption für entgeltfreie Inhalte und Services im Netz dar. Er unterstützt somit die Medienpluralität und stärkt einen demokratischen und vielschichtigen Diskurs.
Zulässigkeit und Datenschutzfragen
Die Zulässigkeit von PUR-Modellen wird derzeit nach verschiedenen Kriterien beurteilt, wie der BVDW-Marktüberblick analysiert. Die verschiedenen Positionen der Datenschutzaufsichtsbehörden aus Deutschland, Österreich, Frankreich und des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) werden ebenfalls analysiert. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden bewerten die Freiwilligkeit der Einwilligung anhand der Granularität, wobei es darum geht, wie detailliert der Nutzer auf der zweiten Ebene des Einwilligungsbanners Zwecke an- und abwählen kann. Andere europäische Institutionen wie der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und die französische Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten (CNIL) beurteilen die Zulässigkeit nach der Frage, ob das PUR-Abonnement eine gleichwertige Alternative zur Einwilligung darstellt.
Aus Sicht des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) ist zu betonen, dass im klassischen PUR-Modell die Freiwilligkeit der Einwilligung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht beeinträchtigt wird. Die DSGVO erlaubt es, eine Einwilligung für mehrere Zwecke zu erteilen, solange diese transparent und nicht beeinflussend ist. Die konkrete Ausgestaltung und Transparenz gegenüber den Nutzern sind entscheidende Faktoren und müssen im Einzelfall geprüft werden.
Marktüberblick
Der BVDW-Marktüberblick beleuchtet den europäischen Markt für PUR-Modelle anhand verschiedener Kriterien. Es gibt vielfältige Varianten, dabei ist zwischen PUR-Modellen mit kostenpflichtigen Zusatzdiensten und solchen, die sich auf werbe- und trackingfreie Nutzung beschränken, zu unterscheiden. Einige Modelle gewähren Bestandskunden außerdem reduzierte Preise. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal betrifft die Trackingfreiheit – einige der Angebote erlauben nur unpersonalisierte Werbung, während andere völlig werbe- und trackingfrei sind. Des Weiteren gibt es websitespezifische PUR-Modelle sowie websiteübergreifende Varianten, bei denen Nutzer ein Abonnement bei einem Drittanbieter abschließen können. Die Granularität der Zustimmung zur Datenverarbeitung ist ein weiterer Faktor: Einige PUR-Modelle bieten keine Auswahlmöglichkeiten für bestimmte Datenverarbeitungskategorien, während andere eine begrenzte Konfiguration erlauben. Schließlich variiert die Rechtsgrundlage, auf der die Modelle beruhen – einige basieren auf Einwilligung, andere auf dem Vertragsrecht.
Allen PUR-Varianten gemeinsam ist die Zustimmung zu einwilligungsbedürftigen Datenverarbeitungen, alternativ wird eine Bezahlmöglichkeit für werbe- und trackingfreie Nutzung angeboten.
Schlussfolgerung und zukünftige Entwicklungen
Dienstanbieter finden in werbe- und trackingfreien Abonnements sowohl wirtschaftliche als auch regulatorische Vorteile, die der BVDW-Marktüberblick zusammenfasst.
In Bezug auf den Datenschutz lässt sich festhalten, dass PUR-Modelle zu einer Rechtskonformität von Diensten und weniger Konflikten mit Regulierungsbehörden führen können. Wirtschaftlich stabilisieren und erhöhen in Teilen PUR-Modelle die Zustimmungsraten und die damit verbundenen Vermarktungserlöse. Die Nutzer können ihre informationelle Selbstbestimmung ausüben und darüber entscheiden, wie sie ihren Teil zur Refinanzierung der genutzten Inhalte und Dienste beitragen.
Insgesamt zeigen PUR-Modelle vielversprechende Chancen für die Zukunft datengetriebener Geschäftsmodelle, auf Basis zustimmungspflichtiger Datenverarbeitungen, auf. Die konkrete Ausgestaltung der PUR-Modelle und ihre datenschutzrechtliche Bewertung, werden sich jedoch noch eine Zeitlang dynamisch entwickeln. Dies zeigt sich zum Beispiel darin, dass PUR nach und nach auch außerhalb des deutschsprachigen Raums diskutiert wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln werden. Der BVDW wird diese Entwicklung eng und konstruktiv begleiten.
Disclaimer
Der Marktüberblick zu PUR wird regelmäßig aktualisiert und wurde Seitens des BVDW bei der conreri digital development GmbH in Auftrag gegeben. Der Autor ist David Pfau, Head of Data & Privacy bei conreri. Das Lab Consent-Management des Ressort Data Economy hat am Bericht mitgewirkt.