TDDDG-Verordnung: Freiwilligkeit hat sich durchgesetzt

Pressemitteilung, 04.09.2024

Am Mittwoch, dem 4. September 2024, hat die Bundesregierung die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegte Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung beschlossen. Die neue Verordnung auf Grundlage des § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) soll künftig eine Alternative zu den „Cookie-Bannern“ ermöglichen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. hat die Verordnung intensiv begleitet. Vize-Präsident Dr. Moritz Holzgraefe ordnet den jetzt verabschiedeten Vorschlag ein:

„Der Entwurf zur TDDDG-Verordnung berücksichtigt eines der wesentlichen Prinzipien der marktwirtschaftlichen Grundordnung: die Freiheit wirtschaftlicher Betätigung und unternehmerische Wahlfreiheit. Dafür haben wir uns als BVDW von Beginn an eingesetzt und begrüßen dies ausdrücklich.

Nach wie vor sind jedoch Rechtsunsicherheiten vorhanden – unter anderem durch unpräzise Regelungen. Dies betrifft unter anderem die technische Umsetzbarkeit zum Beispiel zur Signalverarbeitung sowie die Handhabung bei mehrfachen Einwilligungen und entsprechenden Konflikten. Auch die Verantwortlichkeiten zwischen anerkanntem Dienst, Digitalem Dienst und weiteren Stakeholdern sowie die damit einhergehende Haftungsfragen sind nicht geklärt.

Wie der Digitalminister selbst festhält, biegt die Bundesregierung schlussendlich mit diesem Schritt auf einen nationalen Sonderweg ab. Digitale Angebote und Dienste sind jedoch nicht national verankert, sondern überschreiten Grenzen. Ob das am Ende die informationelle Selbstbestimmung im Internet stärkt und Deutschland damit zum Vorbild digitaler Gesetzgebung wird, wage ich zu bezweifeln. Schlussendlich behandelt die Politik nicht das Problem, sondern ausschließlich die Symptome.“

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