Digitale-Dienste-Gesetz: Klarheit für Wirtschaft, Zivilgesellschaft & Aufsicht muss oberste Priorität haben

Pressemitteilung, 20.12.2023

Am Mittwoch, den 20. Dezember, hat das Bundeskabinett das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verabschiedet und somit den Weg für die parlamentarischen Verhandlungen frei gemacht. BVDW-Präsident, Dirk Freytag, fordert im weiteren Verlauf Klarheit für alle Seiten.

„Nach einer monatelangen Hängepartie in der Bundesregierung geht es bei der Neuordnung des Internets endlich auch in Deutschland voran. Aus Sicht der Digitalen Wirtschaft braucht es jetzt zügig Klarheit. Noch immer wissen deutsche Unternehmen nicht sicher, ob sie als Online-Plattform eingestuft werden. Durch das zögerliche Verhalten der Bundesregierung hat nicht nur die Wirtschaft notwendige Zeit verloren, auch die Aufsichtsstruktur wird zum Inkrafttreten nicht einsatzfähig sein. Dies schafft unnötige Rechtsunsicherheit auf beiden Seiten und wirkt sich ebenfalls negativ auf Verbraucher*innenbelange aus. Als Bundesverband Digitale Wirtschaft fordern wir deshalb den Bundestag auf, das Digitale-Dienste-Gesetz praxisnah auszugestalten sowie Verantwortlichkeiten und das Zusammenspiel der unterschiedlichen Behörden – auch im internationalen Kontext – klar zu definieren.“

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Timo Weigl
Bereichsleiter Politik & Kommunikation
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