Kartellamt geht nach Beschwerde von Verbänden gegen Apple vor
Das Bundeskartellamt untersucht die Anti-Tracking-Regelungen (ATT) von Apple und damit ein mögliches Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung. Der BVDW begrüßt diesen Schritt der Behörde ausdrücklich, der auf einer Beschwerde von acht Verbänden der Werbewirtschaft unter dem Dach des ZAW beruht.
App Tracking Transparency (ATT) wurde mit dem Betriebssystem iOS 14 im April 2021 für Apple-Geräte eingeführt. Seither ist es Drittunternehmen nahezu ausgeschlossen, selbst anonyme Identifikationsservices von Apple zu nutzen. Apple selbst kann jedoch unverändert die Nutzungsdaten aller Apple-Kunden für Werbezwecke nutzen. Angestoßen wurde das Thema auf europäischer Ebene bereits vor zwei Jahren von Verbänden der europäischen Digitalwirtschaft unter Beteiligung des BVDW mit einem offenen Brief an Apple-Chef Tim Cook. Die Missbrauchsbeschwerde beim Bundeskartellamt wurde vor rund einem Jahr eingelegt.