DSA tritt in wenigen Tagen in Kraft und bringt bedeutende Veränderungen mit sich
Der Digital Services Act (DSA) tritt ab dem 17. Februar 2024 EU-weit in Kraft und bringt bedeutende Veränderungen für digitale Dienstleister mit sich.
Als Verordnung der EU ist der DSA in Deutschland unmittelbar anwendbar, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Allerdings verzögert sich die rechtliche Grundlage für die nationale Aufsichtsstruktur – die durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt wird – voraussichtlich um mehr als einen Monat.
Unternehmen sollten nun prüfen, ob sie unter den DSA fallen und wenn ja, in welche der Kategorie sie eingestuft werden: Vermittlungsdienst, Hosting-Dienst, Online-Plattform oder VLOP. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird zukünftig als deutsche Koordinierungsstelle für digitale Dienste agieren und erarbeitet unterstützende Materialien, darunter einen Entscheidungsbaum zur Klärung dieser Frage.
Auch für nicht direkt betroffene Unternehmen ist es relevant, sich über den DSA zu informieren, um Veränderungen im Markt frühzeitig zu antizipieren. Die Transparenzpflicht für Online-Werbung betrifft die gesamte Wertschöpfungskette im Werbeökosystem – von Publisher und Advertiser über Agentur bis hin zu AdTech-Anbieter. Lösungen auf technischer Ebene wurden bereits vom IAB Europe und EDAA erarbeitet. Außerdem gibt es weitere Ansätze, um den Anforderungen der Regulierung nachzukommen.
Es ist ratsam, dass Unternehmen spätestens jetzt in den Austausch mit Geschäftspartnern gehen und die notwendigen Anpassungen in ihren Abläufen vornehmen, um eine reibungslose Zusammenarbeit nach dem 17. Februar sicherzustellen.
Der BVDW bietet einen regelmäßigen Austausch zu diesem Thema an und steht bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Mitglieder sind eingeladen, aktiv am Dialog teilzunehmen und ihre Anliegen im Verband einzubringen.
Weiterführende Informationen stehen auch beim IAB Europe und der EU-Kommission zur Verfügung.