BVDW-Präsident Dirk Freytag als Sachverständiger im Deutschen Bundestag
Am Mittwoch, den 21. Februar, fand die öffentliche Anhörung zum Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) im Bundestag statt. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. war als Sachverständiger geladen. Präsident Dirk Freytag verdeutlichte die Herausforderungen für die deutsche Digitalwirtschaft und wo es noch Optimierungsbedarf gibt.
Das DDG ist das Durchführungsgesetz des Digital Services Act (DSA). „Den Inhalt des DSA können wir nicht mehr ändern“, unterstrich Freytag in seinem Eingangsstatement: „Aber bei der nationalen Durchführung haben wir wichtige Stellschrauben in der Hand – insbesondere in Bezug auf die Aufsicht.“
Die geplante zentralisierte Aufsicht sei der Schlüssel für Unternehmen und Verbraucher*innen. Gerade diese Errungenschaft dürfe im DDG nicht aufgeweicht werden. Die BNetzA, die wir als vorgesehene Koordinierungsstelle für Digitale Dienste für geeignet halten, konnte aufgrund der verzögerten Umsetzung noch nicht ihren Aufgaben nachkommen. Für den BVDW ist es entscheidend, dass die Aufsicht nicht nur auf Kontrolle, sondern auch auf die Unterstützung der Digitalwirtschaft ausgerichtet ist.
Deutsche Unternehmen stehen auch nach dem 19. Februar – seitdem der DSA vollumfänglich gilt – ohne offiziellen Ansprechpartner da. Noch immer ist zu viel unklar oder offen.
Freytag forderte in der Anhörung deshalb eine echte Übergangszeit von mindestens 10 Monaten, die ab sofort gilt. Unternehmen werden in dieser Zeit selbstverständlich gegen Hass und Hetze auf ihren Diensten vorgehen. Es geht für sie um Rechtssicherheit bei den notwendigen Anpassungen. Es muss ein Dialog zwischen Aufsicht und Wirtschaft stattfinden, ohne dass direkt mit Bußgeldverfahren zu rechnen ist.
Neben dem BVDW-Präsident waren außerdem Klaus Müller (Präsident der Bundesnetzagentur), Svea Windwehr (Projektkoordinatorin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.), Dr. Tobias Schmid (Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten), Matthias Spielkamp (Executive Director von AlgorithmWatch), Lina Ehrig (Leiterin Team Digitales und Medien des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.), Susanne Dehmel (Mitglied der Geschäftsleitung Bitkom e.V.), Dr. Tobias Mast (Leibniz-Institut für Medienforschung, Hans-Bredow-Institut) und Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz (Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim) als Sachverständige geladen.
Hier gibt’s die Anhörung im Ausschuss für Digitales in voller Länge zum Nachschauen.