BVDW-Präsident Dirk Freytag als Mitglied im Beirat des Digital Services Coordinator vorgeschlagen

Pressemitteilung, 04.07.2024

Am heutigen Donnerstag, den 4. Juli 2024, hat der Deutsche Bundestag seinen Vorschlag zur Besetzung des Beirats für den Koordinator des Digital Services Act (DSA) in Deutschland verabschiedet. Dirk Freytag, seit 2021 Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW), ist einer von aktuell drei Wirtschaftsvertreter*innen im Gremium.

Freytag dankt den Fraktionen im Deutschen Bundestag für den überparteilichen Zuspruch und die guten Gespräche in den zurückliegenden Monaten. Er freut sich auf die Zusammenarbeit mit den weiteren Beiratsmitgliedern und dem Koordinator für Digitale Dienste: „Der DSA ist mit dem Digital Markets Act und dem AI Act eines der zentralen Digitalgesetze für die Digitale Wirtschaft in Deutschland und Europa. Umso wichtiger ist es, die vielfältigen Herausforderungen bei der Umsetzung und Durchführung des DSA praxisnah zu begleiten. Als Digitalverband mit zahlreichen Anbietern von Digitalen Diensten und Stakeholdern entlang der gesamten Wertschöpfungskette werden wir wichtige Impulse setzen. Für mich ist zudem der enge Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft von hoher Relevanz. Nur miteinander sind ein erfolgreiches digitales Deutschland und Europa möglich.“

Zum Hintergrund
Der Beirat beim Digital Services Cooridnator (DSC) besteht aus bis zu 16 Personen, die sich aus den Bereichen Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbraucherschutz und Wirtschaft zusammensetzen. Dirk Freytag soll als Präsident des BVDW und mit seiner langjährigen Erfahrung als Unternehmer in der Digitalen Wirtschaft die Bundesnetzagentur (BNetzA) als deutsche Aufsicht bei der Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) beraten. Im nächsten Schritt erfolgt die Berufung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Einvernehmen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Der BVDW hat sich im Zuge des DSA in den vergangenen drei Jahren intensiv um die Belange der Digitalen Dienste eingesetzt und auf europäischer sowie nationaler Ebene die Gesetzgebung aktiv begleitet. Neben zahlreichen Stellungnahmen war Freytag außerdem als Sachverständiger bei der Anhörung im Deutschen Bundestag geladen.

Der DSA sieht Regelungen zu illegalen oder schädlichen Online-Aktivitäten sowie zur Verbreitung von Desinformation vor. Im Zentrum stehen Nutzersicherheit, die Wahrung der Grundrechte und eine faire und frei verfügbare Online-Umgebung. Unter das Gesetz fallen Online-Vermittler und Online-Plattformen wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Reise- und Unterkunftsportale.

Der Beirat berät den DSC und die weiteren zuständigen Behörden in grundsätzlichen Fragen der Anwendung und Durchsetzung des DSA. Zudem soll er allgemeine Empfehlungen zur wirkungsvollen und einheitlichen Durchführung des DSA aussprechen und wissenschaftliche Fragestellungen, insbesondere auch zum Umgang mit Daten, an den DSC und die weiteren zuständigen Behörden herantragen. Über seine Arbeit berichtet der Beirat jährlich dem Bundestag und wird Empfehlungen und Studien veröffentlichen.

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Kontakt

Timo Weigl
Bereichsleiter Politik & Kommunikation
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