BVDW fordert Übergangsfrist für Unternehmen beim DDG
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) wird am Donnerstag, den 17. Januar 2024 erstmals im Deutschen Bundestag behandelt. Dirk Freytag, Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., fordert von der Politik ein klares Bekenntnis für eine Übergangsfrist.
„30 Tage vor dem vollständigen Inkrafttreten des DSA steht mit dem DDG endlich die nationale Umsetzung auf der Tagesordnung im Deutschen Bundestag und Bundesrat. Die monatelange Hängepartie hat nicht nur in der Bundesregierung für graue Haare gesorgt. Der deutschen Digitalen Wirtschaft fehlt Planungssicherheit und Klarheit. Weder ist der Koordinator für Digitale Dienste benannt und für einen Start zum 17. Februar gerüstet, noch werden die parlamentarischen Beratungen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.
Als Bundesverband Digitale Wirtschaft fordern wir deshalb eine Übergangsfrist für die betroffenen Unternehmen. Für viele ist noch nicht klar, ob und wenn ja in welche Kategorie des DSA sie fallen werden. Der Koordinator für Digitale Dienste ist hier zunächst in der Pflicht, die praktische und technische Umsetzung sicherzustellen. Dies gilt auch für die europäische Zusammenarbeit. Dazu zählen unter anderem das Reporting an die EU-Kommission und die Umsetzung des Konzepts der Trusted Flagger. Auf Aussagen, Unternehmen müssten sich keine Sorgen machen, sollte endlich ein klares Bekenntnis zu einer Übergangsfrist folgen.
Die Erwartung der digitalen Wirtschaft an die parlamentarischen Beratungen sind hoch. Es braucht eine effiziente und effektive Aufsichtsstruktur. Unnötige bürokratische Belastungen für kleine und mittelständische Unternehmen dürfen nicht das Resultat eines zuerst lange verzögerten und dann übereilten Verfahrens sein. Auch die Einbeziehung zahlreicher Behörden darf die Zuständigkeiten nicht zerfasern. Unternehmen und die Zivilgesellschaft müssen sich auf eine gesetzeskonforme und schnelle Bearbeitung durch die Aufsicht verlassen können.“
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft hat seine Stellungnahme zum verabschiedeten DDG-Kabinettsentwurf aktualisiert. Darin werden unter anderem die Erwartungen und Forderungen an die Aufsichtsstruktur, das Beschwerdemanagement, eine europäische Vernetzung sowie den Beirat bei der Koordinierungsstelle beleuchtet.