BVDW begrüßt EU-Kommissionsvorschlag zur DSGVO-Verordnung und fordert weitere Anpassungen
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat eine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgegeben. Vergangenheit wie auch Gegenwart haben deutlich gemacht, dass es noch immer Verfahren gibt, die nicht optimal genutzt oder ausgeführt werden, jedoch in der DSGVO anders angelegt sind. Der Verordnungsvorschlag greift Forderungen des BVDW auf., gleichzeitig besteht jedoch weiterer Anpassungsbedarf.
Harmonisierung und Rechtssicherheit
Der BVDW hebt hervor, dass die DSGVO das Ziel verfolgt, harmonisierte Datenschutzprinzipien für alle Mitgliedstaaten der EU und deren Unternehmen in der digitalen Wirtschaft festzulegen. Diese Harmonisierung ist von großer Bedeutung, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und ein einheitliches Spielfeld sowohl auf EU- als auch auf globaler Ebene zu schaffen. Der Verband begrüßt daher die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur vorgeschlagenen Verordnung zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln in grenzüberschreitenden Fällen abzugeben.
Rechtsunsicherheit und Bürokratie
Der BVDW weist darauf hin, dass trotz der Fortschritte, die die DSGVO gebracht hat, immer noch Elemente im Gesetzestext existieren, die zu national unterschiedlichen Auslegungen führen und somit Rechtsunsicherheit und bürokratische Herausforderungen für Unternehmen in der EU bedeuten. Der Verband sieht die Notwendigkeit, den Gesetzestext selbst in einem zweiten Schritt zu überarbeiten, um das Ziel von Wirtschaftswachstum und verstärkter Innovation zu erreichen. Ein konkretes Beispiel ist die Frage der pseudonymisierten Daten, die nach derzeitiger Rechtslage den personenbezogenen Daten gleichwertig behandelt werden. Ein aktuelles Urteil des Gerichts der Europäischen Union (26.4.2023) zeigt jedoch, dass pseudonymisierte Daten nicht automatisch als personenbezogene Daten angesehen werden sollten.
Optimierung des Verordnungsvorschlags
Der Verband begrüßt grundsätzlich die Straffung der Verfahren im Verordnungsvorschlag der EU-Kommission. Es fehlen jedoch klare Fristvorgaben für die Findung des Beschlusses, was zu Verzögerungen führen kann. Auch die Möglichkeit, Fristen in bestimmten Phasen des Verfahrens individuell festzulegen, birgt das Risiko von Verfahrensverzögerungen. Der BVDW fordert die Einführung von Maximalfristen, um die gewünschte Harmonisierung der Verfahren sicherzustellen.
Gleichberechtigte Beteiligung aller Verfahrensbeteiligten
Die avisierten Verfahrensregeln für die Beteiligung der Beschwerdeführer am Verfahren ist zu begrüßen. Dies gilt ebenso für die Präzisierung der Inhalte von Verwaltungsakten und das Recht auf Zugang zu den Akten für alle Parteien. Dies stärkt die Transparenz und gleichberechtigter Beteiligung. Dabei ist auch das verpflichtend anzuwendende Formular mit allen relevanten Informationen zur Beschwerde von großer Bedeutung, soll es doch die Entscheidungsfindung der Datenschutzbehörden harmonisieren und Beschwerden besser vergleichbar machen.
Fazit und Ausblick
Der BVDW zieht ein positives Fazit zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission, betont jedoch, dass weitere Anpassungen erforderlich sind. Eine EU-weite Harmonisierung wird nach Ansicht des BVDW nur dann gelingen, wenn alle strittigen Aspekte der DSGVO überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang fordert der Verband, auf Basis der Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre zeitnah die DSGVO zu überprüfen und anzupassen. Die Entwicklungen wird der BVDW weiterhin aufmerksam verfolgen und sich aktiv an der Debatte beteiligen.