Bundesdatenschutzgesetz: Deutschlands Datenschutz zukunftsfähig machen
Am 15. Mai 2024 wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. Dazu erklärt Dirk Freytag, Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V.:
„Die Bundesregierung hat einen wichtigen, aber nicht ausreichenden Schritt beim BDSG gemacht. Jetzt liegt es an den Parlamentariern, Deutschlands Datenschutz zukunftsfähig zu machen. Kurzfristig ließen sich so auch die ersten Weichen für eine Digitalagentur stellen.
Um die im Koalitionsvertrag festgehaltene Kohärenz und bessere Durchsetzung zu schaffen, braucht es eine zukunftsfähige Aufsichtsstruktur. Die Feinjustierungen sind zwar schön. Datenschutz muss jedoch endlich in allen Bundesländern einheitlich behandelt werden. Die Bereitschaft, genau diese Weichen zu stellen, haben wir im Zuge der Debatte um die Digitalagentur vernommen. Jetzt ist die Zeit, diesen Worten erste Taten folgen zu lassen. Dazu zählen eine stärkere Bindungswirkung der Beschlüsse der DSK und die Schaffung transparenter Verfahren für die Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden.“