Programmatic-Advertising-Qualitätszertifikat

Dieses Zertifikat schafft Transparenz in der deutschen Agenturlandschaft und bescheinigt Professionalität und Kompetenz.

Das Programmatic-Advertising-Qualitätszertifikat schafft Transparenz und Orientierung in der deutschen Programmatic Advertising-Agenturlandschaft und bescheinigt Agenturen Professionalität und eine hohe Kompetenz in einem oder beiden der folgenden Kompetenzfelder:

  • Strategische Beratung (Strategie)
  • Operatives Kampagnenmanagement (Operativ)

Agenturen, die sich bewerben, stellen sich einer Prüfung, bei der sie von einer neutralen Instanz in den Kriterien Arbeitsweise, Kundenzufriedenheit, Erfahrung und Engagement bewertet werden. Unter anderem werden dabei ausgewählte Kundenprojekte von einem Expertenbeirat beurteilt. Eine Mitgliedschaft im BVDW ist keine Voraussetzung. Werbungtreibenden bietet das Zertifikat Orientierung und unterstützt bei der Auswahl der richtigen Agentur.

Der BVDW behandelt alle Anträge streng vertraulich. Die Prüfung der in den allgemeinen Zertifizierungsbedingungen in § 1 Abs 2 und 3 festgehaltenen Voraussetzungen zur Vertragsannahme des Zertifizierungsverfahrens insbesondere des Testates wird in der Geschäftsstelle vorgenommen. Das Prüfungsgremium bekommt lediglich die Angaben des Antragsformulars ohne Nennung etwaiger heikler Informationen zur Bewertung nach Maßgabe des Kriterienkataloges. Die zum Antragsformular zusätzlich benötigten Antragsunterlagen müssen bis nach Ablauf der Zertifikats-Gültigkeit verwahrt bleiben. Danach werden sie gemäß des Vernichtungsgebots nach Erfüllung ihres Zweckes vernichtet.

Einreichung Oktober & April
Gültig ab Entsprechend ab Januar oder Juli
Gültigkeit 24 Monate
Jetzt anmelden

Prozessablauf

Preis

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

BVDW Mitglieder Nicht-Mitglieder
Einreichung1750 €3000 €
Siegel Tragen750 €1000 €
Nachprüfung750 €750 €
Gültigkeit24 Monate24 Monate
Unterzeichnung Code of ConductKostenlos949€ außerhalb des Zertifizierungsverfahrens
749€ im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens

Expertenbeirat

Der Expertenbeirat Programmatic-Advertising-Qualitätszertifikat besteht aus renommierten Experten der Branche und wird durch die Fokusgruppe Programmatic Advertising per Wahl besetzt. Er setzt sich paritätisch aus Experten der Fokusgruppe Programmatic Advertising, Experten aus Unternehmen, die nicht Mitglieder im BVDW sind, und Vertretern aus Agenturen sowie werbungtreibenden Unternehmen zusammen. Diese Zusammensetzung gewährleistet die für eine faire Bewertung nötige Neutralität des Gremiums.

Aufgabe des Expertenbeirat Programmatic-Advertising-Qualitätszertifikat ist die Bewertung ausgewählter Kundenprojekte einer Agentur, die sich um das Programmatic-Advertising-Qualitätszertifikat bewirbt. Darüber hinaus fungiert er als Kontrollorgan. Die Mitglieder des Beirates erhalten die Projekte der Bewerber anonymisiert zur Begutachtung. Bei einem gemeinsamen Prüfungstermin diskutieren die Mitglieder des Beirates die vorbereiteten Bewertungen und einigen sich auf ein Endergebnis.

Mitglieder des Expertenbeirats
Sabrina Büchel
BurdaForward GmbH
Alexander Peischl
United Internet AG
Siamac Rahnavard
REVO/Impact GmbH & Co. KG
Jonas Rashedi
Parfümerie Douglas GmbH
Julian Simons
Mediascale GmbH & Co. KG
Karsten van Asselt
Johnson & Johnson GmbH
Katharina Wiegand
Index Exchange
Julian Simons
Julian Simons
Mediascale GmbH & Co. KG

Julian Simons ist 2005 Geschäftsführer und Partner der Mediascale in der Mediaplus-Gruppe und seit 2016 Geschäftsführer der PREX Programmatic Exchange in der Mediaplus-Gruppe. Seit 2018 ist er außerdem Geschäftsführer und Partner der Mediascale Köln in der Mediaplus-Gruppe.
Julian ist seit über 10 Jahren aktiv im BVDW und hat verschiedene Ämter im BVDW getragen. Seit 2017 ist er Vorsitzender der Fokusgruppe Programmatic Advertising.

FAQ

Was bedeutet das Zertifikat

Das BVDW Zertifikat für Agenturen im Bereich Programmatic Advertising ist ein von der Fokusgruppe Programmatic Advertising entwickeltes Qualitätssiegel, das eine seriöse und professionelle Arbeitsweise bescheinigt. Zertifizierte Unternehmen dürfen das Siegel tragen, um sich als qualifizierte Agentur im Bereich Programmatic Advertising gegenüber Kunden darstellen zu können.

Wer kann teilnehmen?

Um das Zertifikat können sich Agenturen mit Geschäftstätigkeiten im Bereich Programmatic Advertising bewerben, die für Werbungtreibende Beratungstätigkeiten oder Programmatic-Advertising-Dienstleistungen erbringen. Diese können die Bereiche Strategische Beratung (Strategie) und Operatives Kampagnenmanagement (Operativ) umfassen. Für die Beratungs- und Umsetzungsleistungen hält die Agentur eigenes Personal bereit. Antragsberechtigt sind dabei sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder des BVDW.

  • Strategische Beratung im Sinne dieses Zertifikats umfasst jegliche Leistungen, die sich auf die Analyse, Konzeption und Maßnahmenplanung von Programmatic Advertising beziehen. Hierzu zählen sowohl infrastrukturelle und vorbereitende Projekte – insbesondere die Unterstützung und/ oder Durchführung eines Pitch-Prozesses für Technologien (DSP, DMP, Attribution, etc.) sowie deren Implementierung – wie auch übergeordnete analytische und konzeptionelle Leistungen im Rahmen wiederkehrender Prozesse – insbesondere Jahres- und oder übergeordneten Mediastrategien.
  • Operatives Kampagnenmanagement im Sinne des Zertifikates bezieht sich generell auf die taktische und operative Umsetzung programmatischer Kampagnen, speziell auf den Mediaeinkauf über eine programmatische Einkaufsplattform unter Einsatz der zur Verfügung stehenden Targetings-, Optimierungsmechanismen und Attributions-/ Trackingverfahren.
Welche Kriterien sind maßgeblich?

Das Zertifikat setzt sich aus folgenden Teilaspekten zusammen:

  • Erfahrung (20%)
  • Arbeitsweise (40%)
  • Kundenzufriedenheit (30%)
  • Engagement am Markt (10%)

Das Zertifikat gilt als bestanden, wenn mindestens 80 Prozent der gewichteten Kriterien erfüllt werden.

Was muss ich einreichen?

Antragsunterlagen:

  • Unterschriebene Ehrenerklärung sowie Online-Antragsbogen nebst zugehörigen Antragsunterlagen.
  • Angabe von drei für unterschiedliche Werbungtreibende durchgeführten Projekte in der Präsentationsvorlage. Die eingereichten Kundenprojekte müssen jeweils einer der folgenden Kerndisziplinen zugeordnet werden: Strategische Beratung und/oder Operatives Kampagnenmanagement.
  • Angabe von min. drei Werbungtreibenden inkl. Kontaktmöglichkeit für die unabhängige Kundenbefragung.

Nachweise:

  • Aktuelle Kopie des Handelsregistereintrages
  • Liste der nationalen und internationalen Niederlassungen und/oder mind. fünf aktiv bedienter Ländern, sofern im Bereich EMEA oder Global aktiv
  • Nachweis eines Kundenauftrags/-vertrag aus den Gründungsjahren, spätestens aber aus dem vorletzten Geschäftsjahr
  • Aktivierungsnachweis (z.B. Seat-ID, Partner-ID) je bedienter DSP/DMP
  • Nachweis über Mitarbeiterqualifikationen der aufgeführten Mitarbeiter (z.B. über Xing- und/oder LinkedIn-Profile, einen Anstellungsvertrag, Stellenbeschreibung, Lebenslauf, Abschlussbelege, Zertifikate für Online Marketing/Programmatic Aus- und Weiterbildung, Sensible Informationen können geschwärzt werden.)
  • Ggfs. Nachweis von Qualifizierungsmöglichkeiten Ihres Unternehmens für Mitarbeiter
  • Ggfs. Nachweis von Fachartikeln, Fachvorträgen sowie Workshops (Kopie, gültige Beleglink, etc.)
Bis wann muss alles eingereicht sein?

Der Bewerbungszeitraum beginnt Anfang Oktober des Vorjahres. Alle Antragsunterlagen müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht sein. Eine Zertifikatserteilung erfolgt dann zum 01.01. des Folgejahres. Das Zertifikat ist für zwei Jahre gültig.

Ein zweiter Bewerbungszeitraum beginnt im April des laufenden Jahres. Alle Antragsunterlagen müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht sein. Eine Zertifikatserteilung erfolgt dann zum 01.07. des laufenden Jahres. Das Zertifikat ist für zwei Jahre gültig.

Wie wird geprüft?

Anhand der eingereichten Antragsunterlagen werden die Kriterien Erfahrung, Arbeitsweise, Kundenzufriedenheit und  Engagement am Markt anhand einer 10-Punkte-Skala bewertet. Das Kriterium Kundenzufriedenheit wird zudem durch die Abfrage von Kundenreferenzen geprüft.

Das Prüfungsgremium setzt sich aus einem Erst- und einem Zweitprüfer der Gremienleitung der Fokusgruppe Programmatic Advertising im BVDW, dem zuständigen (Projekt-) Manager Digital Business (diese drei bilden den Prüfungsausschuss) sowie einem Expertenbeirat Qualitätszertifikat Programmatic Advertising zusammen. Die Prüfer erhalten die eingereichten Antragsunterlagen zur Einsicht und prüfen diese einzeln nach dem Vier-Augen-Prinzip und anhand des niedergelegten Kriterienkatalogs. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einer Bewertungsmatrix dargestellt.

Sämtliche Prüfungsergebnisse des Prüfungsgremiums werden auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit anhand des Kriterienkatalog durch den zuständigen Projektmanger Digital Business im BVDW validiert. Die Bewertung zur Arbeitsweise wird dem Expertenbeirat Qualitätszertifikat Programmatic Advertising anonymisiert zur Prüfung vorgelegt.

Der BVDW behandelt alle Anträge streng vertraulich. Sämtliche Kundenreferenzen werden direkt von der Geschäftsstelle BVDW eingefordert. Das Prüfungsgremium bekommt lediglich eine zusammenfassende Auswertung der Befragungsergebnisse ohne Nennung der zugrundeliegenden Kundendaten genannt.

Wie setzt sich der Expertenbeirat Programmatic Advertising Qualitätszertifikat zusammen?

Der Expertenbeirat Qualitätszertifikat Programmatic Advertising setzt sich aus von der Fokusgruppe Programmatic Advertising im BVDW gewählten Delegierten aus der Fokusgruppe Programmatic Advertising sowie externen Programmatic-Advertising-Experten mit umfassender Erfahrung am Markt zusammen. Delegierte und Experten können nach folgender Gewichtung  Vertreter der verschiedenen Marktbereiche des Programmatic-Advertising-Ökosystems sein:

  • 1/3 Werbungtreibende
  • 1/3 Agentur-Vertreter
  • 1/3 Sonstige Unternehmen

In dem Expertenbeirat befinden sich sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder, er ist auf maximal fünfzehn Delegierte beschränkt.

Wie wird bewertet?

Jeder Prüfer des Expertenbeirates erhält die eingereichten Projektreferenzen zur Einsicht und prüft diese einzeln und anhand des darin niedergelegten Kriterienkatalogs. Alle Bewertungen werden nachvollziehbar in einem Bewertungsprüfbogen dargestellt.

Sämtliche Bewertungen erfolgen anhand eines 10-Punkte-Systems.

10. „ausgezeichnet, hervorragend”
9: „sehr gut“
8: „gut“
7: „zufriedenstellend“
6: „genügend“
5: „nicht genügend“
4: „unzureichend“
3: „sehr unzureichend“
2: „entschieden unzureichend“
1: „extrem unzureichend“
0: „nicht bewertbar“

Beim Kriterium Kundenzufriedenheit sind Enthaltungen („nicht bewertbar“) möglich. Im Falle von Enthaltungen reduziert sich die maximal zu vergebene Punktzahl in diesem Kriterium um jeweils 10 Punkte.

Referenzen mit weniger als 80 Prozent beantworteter Fragen können nicht in die Bewertung aufgenommen werden.

Die Bewertung eigener Unternehmen durch die Prüfer ist ausgeschlossen.

Enthaltungen fließen nicht in die Bewertung ein. Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:

  • Erfahrung (20%)
  • Arbeitsweise (40%)
  • Kundenzufriedenheit (30%)
  • Engagement am Markt (10%)

Für alle Gewichtungsschwellen gilt, dass diese jeweils nur ungeteilt in die Bewertung einfließen („Ganz oder gar nicht“-Prinzip).
Bsp.: Werden im Kriterium Erfahrung mind. 80 Prozent erreicht, hat man das Kriterium und damit 20 Prozent der zum Bestehen mindestens erforderlichen 80 Prozent der Gesamtbewertung bestanden. Werden innerhalb des Kriteriums 80 Prozent nicht erreicht, hat man das gesamte Kriterium nicht erfüllt, und erhält somit die 20 Prozent nicht.

Wann habe ich bestanden?

Das Zertifikat wird verliehen, wenn

a) in jeder Kategorie mindestens 80 Prozent der jeweils zu vergebenen Punkte erreicht werden und
b) wenn die Summe der gewichteten Kriterien mind. 80 Prozent beträgt.

Wie lange dauert der Ablauf?

Vorausgesetzt alle Antragsunterlagen liegen vollständig und rechtzeitig vor, vergehen zwischen Antragsstellung und Vergabe des Zertifikats üblicherweise ca. drei Monate.

Was bekomme ich, wenn ich bestanden habe?

Im Falle des Bestehens erhältst Du von uns zunächst eine E-Mail, welche eine kumulierte Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse, sowie das Siegel in digitaler Form enthält.

Du bist dann befugt, dass Siegel für den angegebenen Zeitraum zu führen. Weiterhin erhältst Du eine Zertifizierungsurkunde und wirst in der Pressekommunikation, sowie auf der Webseite des BVDW entsprechend erwähnt.

Was ist, wenn ich nicht bestehe?

Im Falle des Nicht-Bestehens der Zertifizierung wirst Du schriftlich von uns informiert. Neben der kumulierten Übersicht über die in jedem Kriterium erreichten Ergebnisse enthält das Schreiben eine Kurz-Begründung zu den einzelnen Kriterien.

Kann ich mich nach Nicht-Bestehen wieder bewerben?

Ja, allerdings ist bei Nicht-Bestehen eine Bewerbung zum nächsten Bewerbungszeitraum nur möglich, wenn sich grundlegende Angaben der Zertifizierungsunterlagen wie z. B. Kundenreferenzen geändert haben. Ansonsten kannst Du Dich zum Folgejahr wieder bewerben.

Kann ich mich nach Ablauf des Siegels erneut zertifizieren lassen?

Ja, der BVDW bietet halbjährlich eine erneute Zertifizierung an.

Kontakt

Jana Hamalides
Senior Manager Audit & Certification
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