EU veröffentlicht Digital Markets Act – die Regeln gelten ab dem 2. Mai 2023
Große digitale Plattformen müssen sich künftig an den europäischen Digital Markets Act (DMA) halten. Das Wirtschaftsministerium (BMWK) fordert bereits im Vorfeld auf, vermeintliche Verstöße von großen Plattformen zu melden. Ab dem 2. Mai 2023 müssen die Regeln verbindlich angewandt werden.
Mit der Verordnung über digitale Märkte hat sich die Europäische Union auf strengere Wettbewerbsregeln für die großen Plattformen geeinigt. Sie soll als neues Instrument für mehr Fairness und Wettbewerb auf Plattformmärkten sorgen. Der Text wurde jetzt im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt gemäß den EU-Regularien am 1. November in Kraft.
Betroffen sind sogenannte „Gatekeeper“. Darunter fallen laut DMA die digitalen Plattformen, die in den letzten drei Geschäftsjahren mehr als 7,5 Milliarden Euro Jahresumsatz erzielten oder die im vorangegangenen Geschäftsjahr mit mehr als 75 Milliarden Euro bewertet wurden. Ein weiteres Kriterium sind mehr als 45 Millionen monatlichen Endnutzerinnen und Endnutzern in der Europäischen Union und mehr als 10.000 gewerbliche Anbieter auf der Plattform. Zudem muss es sich um zentrale Plattformdienste, etwa App Stores, Messenger-Dienste, Online-Marktplätze, Suchmaschinen oder Betriebssysteme etc.) handeln, die in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt werden.
Es geht folglich um Unternehmen, die eine bedeutende Stellung in digitalen Märkten haben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ruft jetzt explizit auf, vermeintliche Verstöße und negativen Erfahrungen mit großen Digitalunternehmen zu melden, die zukünftig nach dem DMA verboten sein könnten. Hierfür reicht eine Mail mit einer Darstellung der Verhaltensweise an die Mail-Adresse DMA@bmwk.bund.de. Die Durchsetzung des DMA liegt in den Händen der EU-Kommission, das Bundeskartellamt wird die EU-Kommission bei diesem Prozess unterstützen.
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