Viewability-Qualitätszertifikat

Die Sichtbarkeit von Werbung ist ein wichtiges qualifizierendes Merkmal im Rahmen der Bewertung von Onlinekampagnen.

In der Praxis wird die Sichtbarkeit der Werbemittel einer Online-Kampagne meist sowohl vom Vermarkter als auch von der Mediaagentur oder dem Werbungtreibenden gemessen. Um die Vergleichbarkeit der Messergebnisse sicherzustellen und die Abweichungen zwischen den verschiedenen Messsystemen und -anbietern möglichst gering zu halten, sind einheitliche Verfahren, Messgrößen und Reportings erforderlich. Dieser Aufgabe hat sich in Deutschland der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. angenommen. Wir wollen einheitliche Standards für mehr Transparenz und Sicherheit im digitalen Ökosystem schaffen.

Mit dem Viewability-Qualitätszertifikat überführt der BVDW europäische Richtlinien in die praktische Anwendung im deutschen Markt. Die Viewability-Zertifizierungsrichtlinie basiert auf den European Viewability Measurement Principles der European Viewability Steering Group (EVSG) in der Version 2.0 vom März 2019, an deren Entwicklung der BVDW mit seiner Fokusgruppe Digital Marketing Quality (DMQ) maßgeblich beteiligt war. Die zugrunde liegenden Grundsätze gelten für Messwerkzeuge, die über die mögliche Sichtbarkeit von Werbeformen in einer browserbasierten Online-Desktop-Umgebung (dies schließt PCs und Laptops ein) und einer mobilen Webbrowser-Umgebung berichten. Diese Werbeformen sind In-Page Display Ads, In-Stream Video Ads sowie Spezialfälle. Weiterhin beziehen sich die Grundsätze für die Zertifizierung auf die Internetnutzung über die am meisten genutzten Browserfamilien.

Einreichung Auf Anfrage
Gültig ab Auf Anfrage
Gültigkeit 12 Monate
Jetzt anmelden

Prozessablauf

Preise

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

ErstzertifzierungEinmalige Initialkosten 6.000 €, Grundkosten 27.000 €
Rezertifizierung27.000 €
Gültigkeit12 Monate
Beschwerdebeirat

Beschwerden sind in Textform an den unten stehenden Kontakt bei der BVDW Geschäftsstelle einzureichen.

Unternehmen, die den Code of Conduct Content Marketing unterschrieben haben oder direkten Vertragspartner eines Unterzeichners sind und einen Verstoß gegen den Code of Conduct Content Marketing festgestellt haben, können sich an den Beschwerdebeirat wenden.

Bitte richte Deine Beschwerde in Textform an zertifikate[at]bvdw.org.

Die Beschwerde muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Identität des Beschwerdeführers
  • Identität des betroffenen Unternehmens
  • Konkretisierung des Vorwurfes unter Benennung der jeweiligen Regelung des Code of Conduct Content Marketing
  • Geeignete Nachweise

Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten sich beschwerender Unternehmen erfolgen ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung der Beschwerde.

Kontakt

Jana Hamalides
Senior Manager Audit & Certification
Nachricht schreiben