Umgang mit Deepfakes: BVDW veröffentlicht Einordnung zum juristischen Status Quo
Auch wenn es bislang keine spezifischen gesetzlichen Regelungen zur Strafbarkeit von Deepfakes gibt, unterliegen sie bereits jetzt verschiedenen rechtlichen Normen. Das ist das Ergebnis einer juristischen Einordnung, die der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. veröffentlicht hat. Demnach gibt es sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene schon zahlreiche Gesetze, die auf Deepfakes anwendbar sind.
„Bestehende Gesetze setzen Deepfakes bereits Grenzen”
Bei Deepfakes handelt es sich um das Erstellen sowie das Manipulieren von Bild-, Video- und Audiomaterial mittels künstlicher Intelligenz, wodurch täuschend echt wirkende digitale Medieninhalte entstehen können. Solche können unter anderem individuelle Persönlichkeitsrechte gefährden. Aus der Einordnung des BVDW geht hervor, dass es bereits eine Reihe von rechtlichen Regelungen mit direktem und indirektem Bezug zu Deepfakes gibt.
So greift auf EU-Ebene zum Beispiel die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wenn Video-, Ton- oder Bildaufnahmen auf eine real existierende Person schließen lassen oder eine solche darin erkennbar ist. Auf nationaler Ebene gibt es in Deutschland zivilrechtliche und bereits heute strafrechtliche Möglichkeiten, gegen die missbräuchliche Nutzung von Deepfakes vorzugehen. Ein explizites strafrechtliches Verbot von Deepfakes existiert aber nicht, lediglich strafrechtliche Regelungen, die bei der Erstellung oder Verwendung von Deepfakes einschlägig sein können.
„Als BVDW ist es uns wichtig zwischen der technologischen und gesellschaftlichen Ebene zu differenzieren. Die zugrunde liegende Technologie, die für Deepfakes leider auch missbräuchlich genutzt wird, bringt an sich viele Vorteile, um effektiv, effizient und nachhaltig Inhalte zu produzieren. In der gesellschaftlichen Debatte haben Deepfakes gemeinhin eine manipulative Absicht und wollen dem Menschen schaden. Dies stellt auch eine ernsthafte Bedrohung für das Vertrauen in digitale Medien insgesamt dar. Die europäische und deutsche politische Diskussion macht jedoch oft keinen Unterschied zwischen der Technologie und gesellschaftlichen Dimension. Dies führt dazu, dass auch legitime Inhalte in einem Topf mit bösartigen Akteuren zu landen drohen“, sagt Dr. Moritz Holzgraefe, Vizepräsident des BVDW.
Jeden einzelnen Fall genau prüfen
Grundsätzlich gilt: Die aktuelle rechtliche Situation zu Deepfakes ist komplex. Dies führt dazu, dass jeder einzelne Fall von mittels künstlicher Intelligenz erstellter oder manipulierter Inhalte genau geprüft werden muss. Dabei spielen der Kontext und das verfolgte Ziel eine Rolle.
„Mit der juristischen Einordnung nehmen wir das gesamte Spektrum des Rechts in den Blick. Diese zeigt, dass die bestehenden Gesetze bereits jetzt Deepfakes Grenzen setzen. Die digitale Wirtschaft muss sich gleichwohl der Verantwortung bewusst sein, die mit dieser Technologie einhergeht. Wir möchten mit unserer Einordnung aber nicht nur auf Risiken hinweisen, sondern auch die Chancen für den verantwortungsvollen Umgang mit der zugrundeliegenden Technologie betonen, für den eine fundierte rechtliche Grundlage notwendig ist“, so Holzgraefe weiter.
Die komplette juristische Einordnung der Autoren Dr. Alexander Hogertz (HOGERTZ Rechtsanwälte), Dr. Marian Klingebiel (Kanzlei ePrivacy GmbH) und Fritz-Ulli Pieper (Taylor Wessing) inklusive Analyse des Gesetzentwurfs des Bundesrats gibt es nachfolgend zum Download.