DDG: Jetzt steht der DSC und sein Beirat im Fokus
Am Freitag, den 26. April 2024, wurde im Bundesrat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verabschiedet. Dazu erklärt Dirk Freytag, Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V.:
„Es war eine schwere Geburt für das Digitale-Dienste-Gesetz. Nachdem es im Bundestag im März verabschiedet wurde, hat heute der Bundesrat zugestimmt. Umso wichtiger ist es für die deutsche Digitale Wirtschaft, dass der Koordinator jetzt seine Aufgaben schnell aufnimmt und sie unterstützt, die Regelungen umzusetzen. Dafür ist auch der Beirat entscheidend. Dieser sollte schnellstmöglich konstituiert werden. Mit ihrer Expertise können die Mitglieder insbesondere in den ersten Monaten den DSC unterstützen und gemeinsam einen wichtigen Beitrag leisten.
Als BVDW haben wir den gesamten Prozess des Digitalen-Dienste-Gesetz eng begleitet. Wir konnten bereits wichtige Impulse vorab beim Digital Services Act setzen und haben dies auch bei der nationalen Umsetzung vom ersten Referentenentwurf über die Expertenanhörung bis zum jetzt anstehenden Abschluss fortgesetzt. Aus unserer Sicht sollten die Wirtschaftsvertreter des Beirats die Vielfalt der Digitalen Dienste und Angebote in Deutschland repräsentieren. Als BVDW stehen wir gerne mit unserer Expertise bereit und bringen auch weiterhin die Praxiserfahrungen aus der Umsetzung unserer zahlreichen Mitglieder ein. Darüber hinaus sehen wir es aber als notwendig an, weitere Stakeholderformate für eine gelungene Um- und Durchsetzung zu etablieren.“