BVDW legt aktualisierte Marktübersicht vor und fordert praxisnahe Bewertungskriterien für PUR-/„Pay or Consent“-Modelle
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. hat seine Marktübersicht zu PUR-/ „Pay or Consent“-Modellen aktualisiert. Darin betrachtet er umfangreich unterschiedliche Modelle, deren Rechtmäßigkeit nach unterschiedlichen Aspekten sowie die Positionierung der unterschiedlichen Stakeholder und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen. Damit leistet der Digitalverband seinen Beitrag in der Debatte zu den aktuellen Entwicklungen beim Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) sowie dem Information Commissioner’s Office (ICO) im Vereinigten Königreich.
Seit geraumer Zeit steigt der Druck auf datengetriebene Geschäftsmodelle in Europa. Neben technischen und ökonomischen Herausforderungen erfolgt dies unter anderem durch eine aufsichtsbehördliche und gerichtliche Fokussierung auf Einwilligungen als Rechtsgrundlage. Dabei werden die Anforderungen an diese nach und nach erhöht.
PUR-/ “Pay-or-Consent“-Modelle sind eine von mehreren Lösungen, um datengetriebene Geschäftsmodelle rechtskonform abbilden zu können und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit von zahlreichen Internetdiensten sicherzustellen. Ähnlich wie Choice-driven-Advertising – bei dem User*innen einen von mehreren Werbe-Spots aussuchen können – gewährleisten PUR-/ “Pay-or-Consent“-Modelle, dass der jeweilige Dienst refinanziert wird und weiterhin entgeltfrei zur Verfügung steht.
EDPB sowie ICO beschäftigen sich aktuell erneut mit PUR. Dabei sollte es um die Festlegung einheitlicher Bewertungskriterien für die Einzelfallprüfung gehen und dies nicht in Verbotsdebatten ausufern. Philipp Hagen, Director Legal Affairs & Data Privacy beim BVDW, hat klare Erwartungen: „Aus Sicht des BVDW müssen sich die Entscheidungen auf bereits bewährte Ausführungen wie solche der DSK und CNIL stützen. Im Mittelpunkt stehen die transparente Darstellung der Wahlmöglichkeiten sowie die technische Gewährleistung des Leistungsversprechens. Eingriffe in Preisbildung gehen zu weit, greifen aktiv in Geschäftsmodelle ein und führen zu Rechtsunsicherheit auf dem Markt.“
PUR-/ “Pay-or-Consent“-Modelle bieten Nutzer*innen verschiedene Optionen für den Besuch einer Website oder Dienstes. Der EuGH, die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK), die französischen Datenschutzbehörde (CNIL) und anderen europäischen Datenschutzbehörden haben die Zulässigkeit dieses Konzepts bereits bestätigt.
„Sobald einheitliche Kriterien auf Basis der DSGVO festgeschrieben wurden, sollten die Modelle am Markt daran gemessen werden. Das bedeutet auch, dass Anforderungen nicht kontinuierlich erhöht und somit unerfüllbar werden“, unterstreicht Hagen: „Es geht schlichtweg um die Frage, wie ein digitaler Dienst genutzt und finanziert wird: Bezahle ich Geld dafür oder ermögliche ich eine Querfinanzierung durch Werbetreibende? Eine Debatte über ‚Grundrechte‘, wie sie vereinzelte Akteure führen wollen, wird dabei oft eindimensional geführt. Unter anderem finanziert sich mit datengetriebener Werbung unabhängiger Journalismus, der insbesondere im Superwahljahr 2024 und mit Blick auf die Bundestagswahl 2025 mehr denn je wichtig für unsere Gesellschaft und Demokratie ist.“
In der aktualisierten Marktübersicht blickt der BVDW unter anderem auf die Modelle von BILD, Facebook und Instagram sowie webseitübergreifende Anbieter und nimmt weitere werbe- und trackingfreie Modelle in den Fokus. Bei der Rechtmäßigkeit von PUR / “Pay-or-Consent“ werden die Freiwilligkeit der Einwilligung im Kontext eines möglichen Machtungleichgewichts, die Freiwilligkeit der Zustimmung im Kontext der Preisgestaltung, Freiwilligkeit der Einwilligung im Zusammenhang mit Zweckbündelung sowie weiterhin zulässige Datenverarbeitung im Abonnementmodell beleuchtet. Vor dem Ausblick wirft der BVDW außerdem einen Blick auf die Positionen der deutschen Aufsichtsbehörden, des EDPB sowie der österreichischen, französischen und dänischen Datenschutzaufsichtsbehörden.