Ein wichtiger Schritt, auf den zeitnah weitere folgen müssen — Digitale-Dienste-Gesetz
Das Digitale Dienste Gesetz (DDG) wird heute, am 20. März, im Ausschuss für Digitales und morgen durch den Deutschen Bundestag gehen. Dazu erklärt Dirk Freytag, Präsident Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V.:
„Das DDG ist ein wichtiger Schritt für die deutsche Digitale Wirtschaft. Damit erhält die mittelständisch geprägte Digitallandschaft endlich Klarheit und einen zentralen Ansprechpartner bei der Umsetzung des Digital Services Act. Auch wenn aufgrund der starken Verzögerung des DDG eine Übergangsfrist sinnvoller gewesen wäre, begrüßen wir die nun vorgesehenen praxisfreundlicheren Melde- und Abhilfeverfahren mit einem längeren Zeitfenster für komplizierte Fälle. Viele Digitale Dienste wissen vermutlich selbst noch immer nichts von ihrem Glück. Ihr erster Kontakt sollte nicht ein Verfahren gegen sie, sondern vielmehr transparente Kommunikation und Information sein. Oftmals sind aufgrund der interpretationsbedürftigen Definitionen noch Hausaufgaben bei den betroffenen Unternehmen zu erledigen. Diese fordern viele Ressourcen und werden in den vorwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen von Einzelpersonen oder kleinen Teams parallel zum Tagesgeschäft erledigt.
Eine zentrale Forderung des BVDW war außerdem, einen digitalen Kopf mit Verständnis für die Herausforderungen der Digitalen Wirtschaft an der Spitze der Koordinierungsstelle zu haben. Deshalb freuen wir uns, dass jetzt eine entsprechende Expertise gefordert wird. Auch begrüßen wir, dass der Beirat jetzt eine starke Position im DDG einnimmt und so entscheidend bei der Durchsetzung mitwirken kann. Mit der Expertise aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft können sachlich, zeitnah und vor allem unpolitisch Impulse gesetzt und die Koordinierungsstelle sinnvoll beraten werden. Deshalb sehen wir, wie auch in der Anhörung vermittelt, die Koppelung der Amtszeit des Beirates an die Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nach wie vor kritisch. Erstens kann dies zu einer unabsichtlichen Politisierung bei der Besetzung führen. Zweitens wird gerade in der Anfangszeit der Beirat mit einer nur eineinhalb Jahre andauernden ersten Amtszeit kaum die Möglichkeit haben, Expertise einzubringen.
Nach dem erfolgreichen Weg des DDG durch Bundestag und Bundesrat sollten die nächsten Schritte für den Beirat schnellstmöglich angestoßen werden. Seine Expertise wird der noch zu benennenden Leitung der Koordinierungsstelle beim Start sicherlich nützen. Als BVDW werden wir die Stimme der Digitalen Wirtschaft weiterhin in den gesamten Prozess gerne einbringen.”