Welche Sicherheiten bietet mir das Siegel des Verbandes und der CoC, wenn ich eine zertifizierte Agentur beauftrage?
Als Unterzeichner des Code of Conduct verpflichtet sich eine Agentur, die Regeln der Suchmaschinen einzuhalten. Klingt einfach, aber die Praxis zeigt immer wieder, dass es – wie in jeder anderen Branche – auch im Bereich SEO schwarze Schafe gibt, die einen ganzen Berufszweig in Verruf bringen können. Daher gibt es diese Selbstverpflichtung. Der BVDW prüft jedoch nicht im Einzelnen und ohne konkreten Anlass, ob der Unterzeichner dies auch konsequent befolgt.
Der Code of Conduct untersagt zum Beispiel die Verwendung Spam-Techniken. Auch verbietet er die Verwendung von Techniken, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Wer die Selbstverpflichtung unterzeichnet, akzeptiert, dass es bei einem Verstoß Maßnahmen und Sanktionen gegen ihn geben kann. Das ist deutlich mehr als nur gute Absicht, denn Sie als Kunde können unseren Beschwerdebeirat anrufen.
Wenn Du glaubst, dass die von Dir beauftragte Agentur, die den CoC unterzeichnet hat, gegen die Regeln verstößt, hast Du die Möglichkeit eine Beschwerde einzureichen. Diese wird vom Expertenrat geprüft, wenn Du die Beschwerde in Textform einreichst und folgende Angaben machst:
- Name und Adresse des Beschwerdeführers
- Name und Adresse des betroffenen Unternehmens
- Konkretisierung der Beschwerde mit Verweis auf Regelung des CoC, die verletzt wurde
- Nachweis des Beschwerdegrunds
Der BVDW prüft die Beschwerde. Dem dafür eingerichteten Beschwerdeausschuss muss der beschuldigte Unterzeichner des CoC alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, damit die Beschwerde bearbeitet und bewertet werden kann.
Kommt der Beschwerderat zu dem Schluss, dass die Beschwerde gerechtfertigt ist, dann wird dem Unterzeichner eine Frist eingeräumt, innerhalb derer er Stellung nehmen oder Abhilfe schaffen soll.
Wurde Abhilfe geschaffen, dann sieht der Beschwerdebeirat das Beschwerdeverfahren als erledigt an.
Schafft das beschuldigte Unternehmen keine Abhilfe, nimmt aber zu der Beschuldigung Stellung, dann werden alle Unterlagen dem Beschwerdeausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Lässt der CoC-Unterzeichner die Frist verstreichen ohne etwas zu tun oder bestreitet die Vorwürfe, dann kann der Beschwerdebeirat entweder die Frist einmalig verlängern oder gleich Sanktionen verhängen. Die schwerste Art der Sanktion kann dabei sein, dass dem Unterzeichner das Siegel und das Zertifikat aberkannt werden.
Fazit für dich als Kunde ist: Wenn eine Beschwerde gerechtfertigt ist, dann darf die entsprechende Agentur das Siegel nicht mehr weiterführen. Wenn die Agentur dies doch tut, dann ist diese verhalten justiziabel.
Im Umkehrschluss bedeutet es, dass gegen eine Agentur, die das Siegel führt, keine Beschwerde vorliegt.